AGB Yücel Cobandir (als „Fotograf“ genannt)
Fotograf/Videograf - Profifotograf.com
INHALTSVERZEICHNIS
1
.
Anwendungsbereich
2
.
Auftragsproduktionen
3
.
Lizenzierung von Stock-Fotos
4
.
Vergütung
5
.
Haftung
6
.
Datenschutz
7
.
Schlussbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1
.
Diese
AGB
gelten
für
alle
dem
Fotografen
erteilten
Aufträge
und
für
die
Lizenzierung
von
Stock-Fotos.
Sie
gelten
auch
ohne
erneuten
Hinweis
für
weitere
gleichartige
Verträge.
2
.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2.
Auftragsproduktionen
1
.
Bei
Auftragsproduktionen
erstellt
der
Fotograf
für
den
Auftraggeber
Aufnahmen.
Verträge
über
Auftragsproduktionen
kommen
durch
Angebot
des
Fotografen
und
Annahme durch den Auftraggeber zustande. Gegebenfalls wird eine Anzahlung für das Instandekommen Vertrages vorausgesetzt.
2
.
Von
den
erstellten
Aufnahmen
wählt
der
Fotograf
die
vereinbarte
Anzahl
nach
eigenem
Ermessen
aus,
führt
falls
notwendig
eine
allgemeine
Bildoptimierung
(Belichtungskorrektur)
durch
und
überlässt
sie
dem
Auftraggeber
per
Datenübertragung
oder
auf
einem
Datenträger.
Falls
nicht
anderweitig
schriftlich
vereinbart,
werden
ohne
vollständige
Bezahlung
der
vereinbarten
Vertragssumme
keinerlei
Aufnahmen
überlassen.
Weiterhin
behält
sich
der
Fotograf
das
Recht
vor,
ohne
vollständige
Bezahlung
keine
Bearbeitungen
oder
weitere
Investitionen
wie
Drucke
zu
machen.
Verzögerungen,
die
durch
diesen
Umstand
entstehen,
hat
der
Auftraggeber
zu
verantworten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3
.
Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
4
.
Hat
der
Auftraggeber
dem
Fotografen
keine
ausdrücklichen
Weisungen
hinsichtlich
der
Gestaltung
der
Aufnahmen
gegeben,
so
sind
Reklamationen
bezüglich
der
Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
5
.
Der
Fotograf
räumt
dem
Auftraggeber
mit
Zahlung
der
vereinbarten
Vergütung
die
ausschließlichen
und
unbeschränkten
Nutzungs-
und
Verwertungsrechte
an
den
Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6
.
Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
1
.
Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
2
.
Der
Umfang
der
Nutzungsrechte
ergibt
sich
aus
der
Vereinbarung.
Soweit
nichts
anderes
vereinbart
wurde,
erhält
der
Lizenznehmer
ein
nicht
ausschließliches
und
nicht
übertragbares Nutzungsrecht.
3
.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
4. Vergütung
1
.
Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
2
.
Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
3
.
Ist
der
Fotograf
für
einen
bestimmten
Termin
oder
Zeitraum
gebucht
worden
und
wird
dieser
vom
Auftraggeber
abgesagt,
so
behält
der
Fotograf
den
Anspruch
auf
die
vereinbarte
Vergütung.
Die
Vergütung
vermindert
sich
jedoch
um
die
ersparten
Aufwendungen
des
Fotografen
und
um
den
Betrag,
den
der
Fotograf
mit
einem
anderen
Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
4
.
Rechnungen
sind
innerhalb
von
14
Tagen
ohne
Abzug
zu
zahlen.
Bis
zur
vollständigen
Zahlung
der
vereinbarten
Vergütung
ist
dem
Auftraggeber
bzw.
dem
Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
5. Haftung
1
.
Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
2
.
Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
6. Datenschutz
1
.
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
2
.
Der
Fotograf
verpflichtet
sich,
alle
ihm
im
Rahmen
des
Auftrages
bekannt
gewordenen
Informationen
vertraulich
zu
behandeln
und
Aufnahmen
-
außer
zur
Eigennutzung
- nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
7. Schlussbestimmungen
1
.
Änderungen,
Ergänzungen
und
Nebenabreden
bedürfen,
sofern
in
diesen
AGB
nichts
anderes
bestimmt
ist,
zu
ihrer
Wirksamkeit
der
Schriftform.
Das
Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2
.
Sollte
eine
der
vorangehenden
Bestimmungen
unwirksam
oder
undurchführbar
sein,
bleibt
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
davon
unberührt.
Anstelle
der
unwirksamen
oder
undurchführbaren
Bestimmung
wird
einvernehmlich
eine
geeignete,
dem
wirtschaftlichen
Erfolg
möglichst
nahekommende
rechtswirksame
Ersatzbestimmung getroffen.
3
.
Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4
.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand Januar 2024